Nymphenburg Immobilien AG: Spruchverfahren eröffnet
Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12.08.2022: Az. 5 HK O 13397/21 Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit … Nymphenburg Immobilien AG: Spruchverfahren eröffnet weiterlesen
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